Wer überwacht wen? – Josephs II. Beamtenstaat
Völlige Kontrolle über seine Untertanen wollte Joseph II. mit einem ausgeklügelten System einer zentralen Verwaltung erzielen. Die lückenlose Überwachung förderte jedoch ebenso die subversive Unterwanderung derselben.
Die Sorge um das Wohl der Untertanen wurde zum leitenden Gedanken Maria Theresias und Josephs II. Anstelle eines barocken, selbstverherrlichenden Herrscherethos sollten mit einer Zentralverwaltung die Bedürfnisse der Gesellschaft genau kontrolliert, geregelt und gelenkt werden. Nach dem preußischen Vorbild Friedrichs II. wurden nun auch in der Habsburgermonarchie umfassende Verwaltungsreformen eingeleitet. Die Vereinigten Hofstellen mit ihren 13 Abteilungen standen an der Spitze des Verwaltungssystems. Geleitet wurde jede dieser Abteilungen von einem Hofrat – dieser Titel wird als einziger der Monarchie noch heute in Österreich verliehen. Weiters wurden landesfürstliche Behörden auf Landesebene und Kreisämter geschaffen. Mittels zentraler Rechtspflege wollte man die vielfältige und willkürliche Rechtssprechung und den unterschiedlichen Gerichtsstand von Adeligen und Nichtadeligen unterbinden. Ein einheitlicher Instanzenweg mit Appellations- und Revisionsgerichten sollte für eine gleichberechtigte Behandlung von Staatsuntertanen sorgen. Um Bestechung zu verhindern, wurden Richter aus öffentlichen Mitteln besoldet. Auch die Beamten bekamen ab 1773 fixe Gehälter ausbezahlt, anstelle der bisherigen umsatzbeteiligten Beträge. Laut Joseph II. sollte damit das eigennützige Handeln der Staatsdiener ausgeschaltet werden. Um nichts dem Zufall zu überlassen, ordnete der Kaiser auch eine Überwachung seiner Beamten an. In geheimen Führungs- (Conduite-)Listen wurden Auffälligkeiten in der Bürokratie festgehalten. Die verstärkte Kontrolle hatte Gegenstrategien bei den Beamten zur Folge: Das berühmte 'Aktenschieben' von einem Amt zum anderen resultierte aus der vom Staat aufgebürdeten Verantwortung. Kreishauptleute wiederum duldeten Geschenke, mit denen sie ihre schlechte staatlich festgelegte Besoldung aufbesserten. Diese Beispiele zeigen, dass ein totalitär überwachtes Zentralsystem in der Monarchie kaum zu verwirklichen war. Mit der "Verstaatlichung" der Verwaltung wollte man neben der Bindung an die Dynastie auch eine Staatsuntertänigkeit durchsetzen, woraus später die Staatsbürgerschaft erwuchs.