Die Bevölkerung durch Zucht in Ordnung halten
Die Aufgabe von Zucht- und Arbeitsanstalten bestand darin, die Bevölkerung zu arbeitswilligen Untertanen zu erziehen.
Der merkantilistischen Auffassung Josephs II. zufolge sollten alle Untertanen einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. In Zucht- und Arbeitsanstalten sollten auch die Nichtarbeitenden zu brauchbaren und arbeitswilligen Gesellschaftsmitgliedern erzogen werden.
Bereits 1671 wurde nach niederländischem und deutschem Vorbild ein erstes Zucht- und Arbeitshaus in der Leopoldstadt in Wien gegründet. Hier sollten durch harte Arbeits- und Haftbedingungen 'Arbeitsscheue' an die Arbeit gewöhnt werden. Bei Amtsantritt von Joseph II. waren Zucht- und Arbeitshäuser eine Mischform aus Strafvollzug, sozialer Kontrolle und Fürsorge. Das Zuchthaus wurde als eine soziale Einrichtung verstanden, in der arbeitsunwillige Menschen 'therapiert' wurden, um nachher wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Als besserungsbedürftig galten vor allem Prostituierte, BettlerInnen und alle Menschen, die ihr Geld auf "unredliche" Weise verdienten. Eine Einlieferung war nicht an einen Gerichtsbeschluss gebunden. So konnten beispielsweise auch Bauern ihre Knechte und Mägde zur 'Besserung' ins Zuchthaus einweisen lassen. Harte Arbeitsbedingungen und Inhaftierung hielt man für ein geeignetes Mittel, um diese Personen zu erziehen und sie im Sinne der rationalen Bevölkerungspolitik nutzbar zu machen. Betteln wurde 1783 zu einem straffälligen Delikt erklärt, eine Überweisung der 'Armen' in Arbeits- und Zuchtanstalten war nun leicht zu bewerkstelligen.