Eine ordensgemäße Pensionsvorsorge
Erste Ansätze einer Altersvorsorge: Für eine "besonders herzhafte That" garantierte der Maria-Theresien-Orden seinen Trägern eine Rentenauszahlung.
Da es während der maria-theresianischen Zeit noch kein geregeltes Pensionssystem gab, wurden nach und nach einzelne Berufs- und Bevölkerungsgruppen mit Rentenauszahlungen privilegiert. So erhielten Kriegshelden mit der Auszeichnung des Maria-Theresien-Ordens eine Pension zugesprochen, ehe sich eine umfassende staatliche Altersvorsorge durchsetzte.
Großkreuz und Ritterkreuz des erstmals 1757 gestifteten "Militär-Maria-Theresien-Ordens" wurden ohne Rücksicht auf Rang, Stand und Religion verliehen. Der erste Träger dieses Ordens war Leopold Graf Daun. Er erhielt diese Auszeichnung wegen seiner Verdienste in der Schlacht bei Kolin 1757 während des Siebenjährigen Krieges. Daun war auch Initiator und Ideengeber für die Stiftung dieses Ordens.
Während das Großkreuz den Armee- oder Flottenkommandanten vorbehalten war, wurde das Ritterkreuz für Offiziere ohne Rangunterschiede verliehen. Die Mitgliedschaft im Maria-Theresien-Orden setzte nicht den Adelstitel voraus, beförderte aber seinen Träger automatisch in den Ritterstand. Laut Statuten wurde der Orden für eine "besonders herzhafte That" vergeben, die explizit "Eigeninitiative einer militärischen Leistung im Gefecht" voraussetzte. So konnte im Extremfall die Verweigerung eines militärischen Befehls – allerdings nur sofern damit das Gelingen einer tollkühnen Aktion verbunden war – zur Auszeichnung führen. Der Maria-Theresien-Orden wurde eher zurückhaltend und nach genauester Überprüfung der Heldentat vergeben: Seine Verleihung erfolgte insgesamt nur 1.241 Mal. Der letzte Träger dieses Ordens, ein k. u. k. Marineflieger, starb 1986.
Mit der Verleihung des Ritterkreuzes war eine jährliche Pension zusätzlich zum Gehalt verbunden. Nach dem Tod des heldenhaften Trägers erhielt seine Witwe immerhin noch 50 Prozent dieser Leistung.
Abgesehen von den Trägern des Maria-Theresien-Ordens kam das Privileg einer Altersversorgung ab Mitte des 18. Jahrhunderts nur noch Staatsdienern bzw. Zivilbeamten zu und schloss auch die Versorgung der Hinterbliebenen mit ein. Für den Großteil der Bevölkerung stand aber noch kein Pensionssystem zur Verfügung, weshalb breite Bevölkerungsschichten in Armut verstarben.