Maria Theresias Schattenseiten
Die Herrschaft Maria Theresias wurde und wird im Rückblick als Blütezeit der Monarchie gefeiert. Die Herrscherin, deren Name mit dem österreichischen Reformzeitalter verbunden ist, war jedoch eine Reformerin wider Willen.
Maria Theresia hatte einen durch und durch pragmatischen Zugang zu den Reformmaßnahmen. Nicht die Verfolgung eines philosophischen Gedankens, sondern die praktische Anwendbarkeit stand im Vordergrund. Sie bediente sich zwar einiger Ideen der Aufklärung, aber das ideelle Konzept dieser Strömung als solches blieb ihr fremd.
Für Maria Theresia ging es nicht darum, die Menschen von kirchlicher und feudaler Bevormundung zu befreien, sondern der Reformeifer sollte größtmöglichen Nutzen für Staat und Dynastie bringen. Es galt die habsburgische Herrschaft zu sichern und Schlagkraft zu entwickeln, um im Wettstreit der Mächte nicht ins Hintertreffen zu gelangen. Erst in zweiter Linie sollten die Neuerungen in einer Art Umwegrentabilität dem Individuum eine Erleichterung seiner Existenz bringen. Maria Theresia sah hier nicht den mündigen Staatsbürger als Adressat ihrer Maßnahmen, sondern sie wollte, ganz im paternalistischen Denken der Zeit und ihres Standes verhaftet, den braven Untertanen das harte Dasein als gerechte Landesmutter erleichtern. Für diese vormoderne Sichtweise von monarchischer Macht hat sich der Terminus „aufgeklärter Absolutismus“ eingebürgert.
Maria Theresia hatte ein konservatives Verständnis von monarchischer Herrschaft. Sie sah sich im Sinne des Gottesgnadentums von der göttlichen Vorsehung mit ihrem Herrscheramt betraut. So gesehen musste sie sich nicht vor dem Volk rechtfertigen, sondern allein vor Gott. Nicht Vernunft, Fortschrittsglaube und Toleranz, die von der Aufklärung geforderte Maximen von gerechter Herrschaft, waren ihre obersten Leitgedanken, sondern das Streben, ihre Aufgabe, die ihr als Regentin von einer göttlichen Macht übertragen worden war, nun nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Sie erkannte zwar die Notwendigkeit der Neuerungen, war aber in vielen Fällen eine „Reformerin wider Willen“. Eine besondere Rolle spielten hier ihre Ratgeber, die viel stärker als Maria Theresia vom Gedankengut der Aufklärung geprägt waren. Persönlichkeiten wie Van Swieten, Sonnenfels, Bartenstein und auch ihr Sohn und späterer Mitregent Joseph II. waren oft die eigentlichen Paten so mancher bedeutenden Reform, die unter dem Namen Maria Theresias in die Geschichte einging.
So war Maria Theresia zwar überzeugt von der Notwendigkeit der Vereinheitlichung der unterschiedlichen Rechtstraditionen der Kronländer und stellte das Justizwesen unter die Aufsicht der „Obersten Justizstelle“. Eine Trennung von Justiz und Exekutive, wie von Vertretern der Aufklärung gefordert, wurde jedoch nicht verwirklicht, denn nach heutigem Verständnis umfassten die Aufgaben dieser Behörde Bereiche, die gegenwärtig vom Justizministerium und dem Obersten Gerichtshof getrennt verwaltet werden.
Auch die „Constitutio Criminalis Theresiana“, ein verbindliches Strafgesetzbuch für die Gesamtmonarchie, ist bezeichnend für die konservative Grundhaltung Maria Theresias. Wichtig war die Schaffung einer einheitlichen Gesetzeslage, nicht unbedingt eine Modernisierung der Rechtsprechung, denn die Folter blieb – von den Vertretern der Aufklärung heftig kritisiert – weiterhin Teil der Wahrheitsfindung. Erst unter Mitwirkung Josephs wurde 1776 die Aufhebung der Folter durchgesetzt.
Ein weiterer Bereich, in dem sich Maria Theresias vormoderne Geisteshaltung manifestiert, ist ihr Verständnis von Religion: Sie blieb zeitlebens eine Katholikin der Voraufklärung. Dies hatte eine fortgesetzte Intoleranz gegenüber Nichtkatholiken zur Folge. Unter der Regentschaft Maria Theresias kam es weiterhin zu Protestantenverfolgungen, und den unrühmlichen Höhepunkt bildet die Ausweisung der Juden aus Prag 1744. Die größte jüdische Gemeinde der damaligen Monarchie wurde aufgelöst, und 20.000 Menschen mussten binnen kurzer Zeit die Stadt verlassen.
Ihre tiefe Verbundenheit mit dem Katholizismus hinderte die Kaiserin aber gleichzeitig nicht daran, den Einfluss der katholischen Kirche auf das Staatswesen zurückzudrängen. Die von ihr verstärkte Aufsicht des Staates über die Kirche bedeutete die Beschränkung der päpstlichen Autorität auf theologische Belange, während die Organisation der kirchlichen Strukturen unter staatliche Aufsicht kam. Es war dies der erste Schritt in die Richtung des von ihrem Nachfolger verwirklichten Josephinischen Staatskirchentums.
Abschließend sei noch die oft propagierte Friedensliebe Maria Theresias angesprochen, die ein wichtiges Element der Selbststilisierung der Kaiserin darstellte und bis heute nachwirkt. Tatsächlich waren die großen militärischen Konflikte ihrer Regentschaft, der Österreichische Erbfolgekrieg und zum Teil auch der Siebenjährige Krieg, Defensivkriege. Die preußische Annexion Schlesiens, dessen Rückeroberung ein vergebliches Ziel Maria Theresias blieb, war in ihren Augen ein Verstoß gegen die göttlich legitimierte Rechtmäßigkeit monarchischer Herrschaft. Maria Theresia hatte hier einen gänzlich anderen Zugang zur Politik als Friedrich der Große, der taktisch und skrupellos agierte und die Gunst der Stunde nützte, um sein Land zu einer politischen Großmacht Europas zu machen. Das von ihr verfochtene Postulat der Erhaltung der gottgegebenen Herrschaftsordnung wurde zuweilen aber auch von Maria Theresia verletzt: Die Annexion Galiziens 1772 bedeutete den ersten Schritt zur Zerschlagung des Königreiches Polen und einen massiven Eingriff in die traditionelle Staatengemeinschaft Europas. „Sie weinte, aber sie nahm“, kommentierte Friedrich der Große sarkastisch die Inkonsequenz Maria Theresias in dieser Sache.
In der Spätzeit ihrer Regentschaft wurde der Friedenserhalt zur obersten Staatsräson. Als Vertreterin einer europäischen Gleichgewichtspolitik verfolgte sie die aggressive Außenpolitik (Annexion der Bukowina 1775; Bayrischer Erbfolgekrieg 1778–1779) ihres Mitregenten Joseph II. mit großer Sorge.