Maria Theresia – Die Erbtochter
Maria Theresia war die älteste Tochter von Kaiser Karl VI. und Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel. Da man lange Zeit die Hoffnung auf die Geburt eines Sohnes nicht aufgegeben hatte, wurde sie zunächst nicht als zukünftige Regentin erzogen.
Maria Theresia erhielt die typische Erziehung einer Tochter aus dynastischem Haus. Der Schwerpunkt lag auf höfischem Verhalten, Musik, Tanz und Sprachen. Schon die Auswahl der Sprachen – ausschließlich romanische Sprachen wie Latein, Französisch, Italienisch und Spanisch, jedoch nicht die Sprachen der Kronländer wie Ungarisch und Tschechisch, wie sonst bei Thronfolgern üblich – zeigt, dass sie ursprünglich nicht für eine zukünftige Regentschaft vorbereitet wurde. Ansonsten wurde ihr eine durchschnittliche humanistische Grundbildung stark jesuitischer Prägung vermittelt. In Staatslehre, Militärwissenschaften und Diplomatie wurde sie nicht unterrichtet.
Als das Ausbleiben von überlebendem männlichen Nachwuchs zur Gewissheit wurde, begann man am Wiener Hof einen fähigen Gatten für die Erbtochter zu suchen, der im Namen Maria Theresias Regent werden sollte.1736 fand die Heirat mit Franz Stephan von Lothringen statt, der bereits als Jugendlicher an den Wiener Hof gekommen und hier systematisch zum Schwiegersohn und Nachfolger Karls VI. aufgebaut worden war.
Die Tochter Karls VI. entwickelte jedoch ein erstaunlich energisches Auftreten und weigerte sich, die Position eines passiven Objekts in den Plänen des Vaters einzunehmen. „Die Erzherzogin bewundert die Tugenden des Kaisers“, so die ehrerbietige Einführung in einem Bericht des englischen Gesandten Thomas Robinson, um fortzufahren: „aber sie tadelt sein Benehmen und sieht ihn gleichsam an wie den Verwalter der Länder, die sie einst besitzen wird.“
Hier sei auch kurz die Rolle der Pragmatischen Sanktion angesprochen, die oft verzerrt im Sinne einer „Anlassgesetzgebung“ für die Regentschaftsübernahme Maria Theresias interpretiert wird. In diesem Vertragswerk wurde die Erbfolge im Haus Habsburg grundsätzlich geregelt. Die weibliche Erbfolge war damals ein „Worst Case-Szenario“, denn die Sanktion wurde bereits 1713 erlassen: Die Hoffnung auf einen männlichen Thronfolger war damals noch lange nicht aufgegeben und Maria Theresia noch gar nicht geboren.
Der Hauptzweck der Pragmatischen Sanktion war der eines Grundgesetzes zur Vereinheitlichung der Habsburgermonarchie. Der über Jahrhunderte gewachsene, ethnisch und kulturell heterogene Komplex von Ländern mit unterschiedlichen staatsrechtlichen Traditionen, der nur an der Spitze durch die gemeinsame Herrscherdynastie verbunden war, sollte nun als Gesamtstaat zusammengefasst unteilbar und untrennbar werden.
Als Maria Theresia nach dem plötzlichen Tod des Vaters 1740 Regentin wurde, zeigte sich, dass die lebenslangen Bemühungen Karls VI., den Fortbestand der Habsburgermonarchie durch diplomatische Übereinkünfte zu garantieren, wenig Erfolg zeitigten. Es wurde verabsäumt, die Monarchie für eine militärische Behauptung ihrer Existenz ausreichend vorzubereiten. In den Augen der Gegner galt das „Haus Österreich“ als ausgestorben, nicht zuletzt auch deshalb, weil die ersten drei Geburten aus der Ehe zwischen Maria Theresia und Franz Stephan Mädchen waren, was die Position der jungen Regentin zusätzlich schwächte. Erst das vierte Kind war ein Knabe. Die Geburt Josephs 1741 kam gerade zur rechten Zeit.