Das Wiener Neustädter Blutgericht
Ständische Rädelsführer ließ Erzherzog Ferdinand öffentlich hinrichten. Im Wiener Neustädter Blutgericht wurde den Aktivitäten der oppositionellen Stände ein jähes Ende beschert.
Erzherzog Ferdinand kehrte 1522 nach monatelanger Abwesenheit in seine Erbländer zurück, nachdem er im Wormser Vertrag (28. April 1521) die Herrschaft über die österreichischen Länder erhalten hatte. Ohne noch in Wien gewesen zu sein, begab sich der Landesherr nach Wiener Neustadt. Doch die Idylle des Empfanges trog, weil Ferdinand die Stadt aus politischem Kalkül aufsuchte.
In Wiener Neustadt befand sich das Exil des nach dem Tod von Kaiser Maximilian I. (1519) mit der Regierung betrauten landesfürstlichen Regiments. Zwischen dem Ableben Maximilians und dem Eintreffen Ferdinands 1522 nutzen die oppositionellen Ständemitglieder die herrscherlose Zeit, ihre Macht gegenüber den Landesfürsten auszubauen.
Erzherzog Ferdinand wollte dieser Ständeregierung ein jähes Ende setzen. Er berief in Wiener Neustadt einen außerordentlichen Gerichtshof ein und besetzte diesen mit landesfremden Richtern. Alle an der Ständeregierung beteiligten Personen wurden geladen. Da ein Fernbleiben den Verlust der Titel und Güter bedeutet hätte, fanden sich nahezu alle Geladenen ein. Sie mussten nun angeben, ob sie Anhänger oder Gegner der umstrittenen Regierungsräte waren. Dieses Gerichts-Spektakel begann am 4. Juli 1522 und wurde am Hauptplatz von Wiener Neustadt öffentlich veranstaltet. Viele Schaulustige versammelten sich zu diesem zweiwöchigen Schauprozess, dessen Urteilsverkündung am 23. Juli 1522 erfolgte. Zwei Führer der Adelspartei, der Wiener Bürgermeister Martin Siebenbürger und fünf weitere Wiener Bürger wurden zum Tode verurteilt. Ihre Leichname wurden nach Wien gebracht und zur Abschreckung und als Symbol absolutistischer Fürstenmacht auf dem Fleischmarkt zur Schau gestellt.
Der Kampf zwischen Ständen und Landesherrn war zugunsten des Letzeren entschieden und Wien wurde in der Folge unter direkte landesherrliche Kontrolle gestellt.