Das Land vermessen und den Grund besteuern – Der josephinische Kataster dient einem neuen Steuersystem
Auf Anordnung Josephs II. wurden erstmals Grund und Boden der Monarchie vermessen und kategorisiert. Von langer Dauer war das neue Steuersystem allerdings nicht.
Schon Maria Theresia hatte die steuerliche Begünstigung des obrigkeitlichen Bodenbesitzes eingeschränkt – damit mussten auch Adel und Kirche Steuern bezahlen. Als Grundlage der Bemessung diente die theresianische Steuerfassion, die in den Kronländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde. Joseph II. dahingegen strebte eine einheitliche Besteuerung in allen Ländern der Monarchie an. Die Steuerleistung sollte nach den Bruttoerträgen eines Grundstücks berechnet werden (etwa den Erträgen aus der Ernte, Viehzucht, Holzwirtschaft oder von Teichen). Dafür mussten die Grundstücke vermessen und eingeordnet werden. Der daraus entstandene josephinische Kataster (Grundbuch) war die erste einheitliche Aufzeichnung aller Grundstücke der Monarchie. Für die Vermessung waren Dorfrichter und Geschworene zuständig und eigens bestellte Offiziere überwachten sie. Die GrundbesitzerInnen, die beim Prozedere anwesend sein sollten, mussten Steuererklärungen abgeben,um auf die Erträge schließen zu können. Die Grundherren fühlten sich deshalb in ihren Rechten beschnitten und entmachtet, weil nicht mehr sie die Steuern von der Bevölkerung einhoben, sondern die dem Monarchen unterstehenden Kreisämter. Bei Leopold II. stießen die GegnerInnen des josephinischen Steuerkatasters auf offene Ohren: Der Monarch schaffte nämlich 1790 zur Freude der adeligen und kirchlichen Grundherren die Steuer- und Urbarialregulierung seines Vorgängers Joseph II. wieder ab – die Regelung war damit nur rund ein halbes Jahr gültig. Die heutige österreichische Grundsteuerkataster ging aus dem Franziszeischen Kataster von 1817 hervor.