Was ist eine Verfassung?
Das wichtigste Schlagwort des 19. Jahrhunderts war VERFASSUNG. Was aber erwartete man von ihr?
Die Verfassung bildet die Rechtsgrundlage eines Staates. In ihr werden Rechte und Pflichten der StaatsbürgerInnen verankert, welche die Rechtsstellung der Einzelnen und der Staatsgewalt garantieren. Im 18. Jahrhundert, genauer seit der Französischen Revolution 1789, und ganz im Sinne eines 'aufgeklärten' Individuums verbreitete sich erstmals in Europa die Idee einer Verfassung zur Gewährleistung von Menschenrechten und der Wahrnehmung der Einzelnen als StaatsbürgerInnen. Die Revolutionsparole "Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit" birgt die grundlegenden Gedanken der Aufklärung in sich: Man ging davon aus, dass alle Menschen gleich wären und vernunftgeleitet handeln sollten. Der Wunsch nach einem gesetzlichen Regelwerk wurde von den gebildeten und finanzkräftigen Gesellschaftsschichten artikuliert, weshalb auch von einer 'bürgerlichen Revolution' gesprochen wird. Der Willkür der Obrigkeiten und der absolutistischen Regime sollten in Gesetzen verankerte Menschenrechte entgegengesetzt werden. In Anlehnung an die französische Verfassung von 1791 wurde auch im Habsburgerreich die Forderung nach einer 'Constitution' – die zeitgenössische Bezeichnung für Verfassung – laut, die in den Revolutionen im Jahre 1848 im wörtlichen Sinne erkämpft werden musste.