Verfassungsexperimente. Papier’ne Entwürfe und gesellschaftliche Praxis
Gesellschaftliche Anliegen sollten im Zuge der revolutionären Ereignisse mit den Interessen der Monarchie in einer Verfassung vereint werden. 1848 brach ein Zeitalter papier’ner Verfassungsentwürfe an, die nicht immer den Vorstellungen breiter Gesellschaftsschichten entsprachen.
Im Zuge der Märzrevolution 1848 in Wien wurden Vorkehrungen getroffen, um eine erste Verfassung auszuarbeiten. Die Pillersdorfsche Verfassung vom April 1848, benannt nach dem Innenminister Franz Freiherr von Pillersdorf, sah bereits einen Reichstag mit zwei Kammern vor. Als Reichstag und später Reichsrat wurde das Parlament von Cisleithanien bis 1918 bezeichnet.
Auch wenn ein Reichstag einberufen wurde, blieb dem darin überwiegend repräsentierten Besitz- und Bildungsbürgertum die politische Mitbestimmung vorbehalten. Die zugrundeliegende 'Constitution' wurde mit dem Silvesterpatent unter Franz Joseph 1851 wieder aufgehoben. Letzteres etablierte die neoabsolutistische Regierung, in welcher der Hof das gesamtstaatliche Entscheidungszentrum darstellte. Wichtige Säulen des Führungsstils Franz Josephs waren Militär, Bürokratie und katholische Kirche. Die Errungenschaften der Märzrevolution 1848 wie die Pressefreiheit wurden spätestens mit dieser Verfassungsgrundlage faktisch aufgehoben. Unzufriedenheit machte sich in der Bevölkerung breit, da diese Verfassung für sie nicht nur keine Verbesserung brachte, sondern Zensur und polizeiliche Überwachung sogar wieder intensiviert wurden.
Der innenpolitische Druck der Bevölkerung und die außenpolitische Niederlage gegen Sardinien-Piemont und Frankreich sowie die damit verbundenen hohen Kriegsausgaben zwangen die Regierung 1860 zur Erlassung des Oktoberdiploms. Dieses als Kompromiss zwischen Zentralisten und Föderalisten angelegte Manifest entsprach keineswegs den politischen Ideen Franz Josephs, doch musste er schließlich in kleinen Schritten den Forderungen der Bevölkerung entgegenkommen. Im Folgeentwurf, dem Februarpatent von 1861, sah die abgeänderte Form des Oktoberdiploms ein Parlament mit Oberhaus und Unterhaus vor, das von Landtagen beschickt wurde. Allerdings waren nicht alle Länder der Monarchie zu gleichen Teilen vertreten, wodurch sich die Nationalitätenkonflikte noch verstärkten.
Nach dem Ausgleich mit Ungarn 1867 blieb dem Kaiser keine Wahl als erneut und 'liberaler' einzulenken. 1867 wurde neben fünf anderen Verfassungsgesetzen auch das "Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger" mit den seit 1848 geforderten Menschenrechten in die Dezemberverfassung aufgenommen. Bis heute ist das Staatsgrundgesetz Bestandteil der Bundesverfassung von Österreich. Durch diese erste nicht vom Kaiser, sondern vom Reichsrat verabschiedete Konstitution war die Zeit der Verfassungsexperimente vorbei. Österreich wurde eine konstitutionelle Monarchie, in der das auf Besitz und Bildung beruhende Wahlrecht einen Großteil der Bevölkerung von der politischen Mitbestimmung weiterhin ausschloss.