(Un)Freiwillige Kredite – Die jüdische Bevölkerung als Geldgeberin
Darlehen von Juden spielten für die Finanzen der Habsburger eine wichtige Rolle. Wollten diese das Geld nicht freiwillig hergeben, griff das Herrscherhaus schon mal zu drastischen Maßnahmen.
Für die Finanzierung von Kriegen und Hofhaltung griffen die habsburgischen Herrscher neben Bank- und Handelshäusern immer wieder auf die jüdische Bevölkerung zurück. Seit der Regierungszeit von Rudolf II. stiegen die Summen, welche die Juden zur Verfügung stellten, stetig an und das sogenannte Hofjudentum wurde institutionalisiert. Diese Personen erhielten für die Gewährung von Krediten oder bei Bewährung im kaiserlichen Dienst entsprechende Privilegien.
Für die Finanzen von Rudolf II. war besonders der Prager Jude Mordechai Meisl von Bedeutung, der den kaiserlichen Kassen allein in den Jahren 1597 bis 1600 rund 340.000 Gulden zur Verfügung stellte. Nach dessen Tod verschaffte sich der Kaiser Zugriff auf sein Vermögen, indem er es einfach einziehen ließ. Ähnlich erging es Samuel Oppenheimer etwa ein Jahrhundert später. Dieser hatte als Hoffaktor den habsburgischen Herrschern mehrere Millionen Gulden besonders für die Kriege gegen das Osmanische Reich und Frankreich geliehen. Bei seinem Tod wurden seine Nachkommen trotz der ausstehenden Gelder einfach für bankrott erklärt. Unter Leopold I., Joseph I. und Karl VI. entsprachen die Darlehen jüdischer Geldgeber in etwa der Steuerleistung ganz Böhmens.
Die Habsburger griffen jedoch nicht nur auf Darlehen von Einzelpersonen zurück. Unter Ferdinand II. beispielsweise wurde die gesamte jüdische Gemeinde Wiens zur Geldgeberin funktionalisiert. Bei Widerständen wurde sie mit dem Entzug von Privilegien oder sogar mit Ausweisung bedroht und hatte dem Kaiser 'freiwillige Geldgeschenke' zu machen. Zahlreiche Gutachten wurden erstellt, die beweisen sollten, dass sich die jüdische Bevölkerung an der christlichen bereichert hätte und deswegen die erpresserische Vorgehensweise gerechtfertigt sei.