Maria Theresia und das Sechste Gebot
Du sollst nicht Unkeuschheit treiben!
Maria Theresia machte Sex zur öffentlichen Angelegenheit.
Schon in früheren Jahrhunderten, etwa durch Kaiser Ferdinand II. (1619 bis 1637) wurden ‚unzüchtige Weibspersonen’ verfolgt. Bei Prostitution drohten Geldstrafen, Auspeitschung und die öffentliche Anprangerung im "Narrenkötterl". Die harten Strafen gegen die Unzucht fanden sich auch in der "Constitutio Criminalis Theresiana", dem maria-theresianischen Gesetzbuch. "Incorrigible Weibspersonen" mussten nun Zwangsarbeit in Zucht- und Spinnhäusern leisten. Berüchtigt waren auch die "Temesvarer Wasserschübe": Huren sowie Kriminelle und Asoziale wurden mit Schiffen ins Banat deportiert. Im Kampf gegen die Unkeuschheit machte Maria Theresia nicht einmal vor den oberen Schichten Halt. Mit der von ihr eingesetzten Keuschheitskommission, welche 1751 bis 1769 in Wien existierte, ließ sie besonders unzüchtige Adelige bespitzeln. Männer hatten mit hohen Geldstrafen zu rechnen und gingen womöglich ihrer Militärlaufbahn verlustig. Frauen wurden für mehrere Jahre in Klöstern kaserniert.
Es wird gemunkelt, dass Maria Theresia vor allem aufgrund der Untreue ihres Ehegatten Franz Stephan besonders streng in Sachen Unkeuschheit reagierte. Die geschätzte Zahl der Prostituierten in Wien belief sich zu dieser Zeit sich auf 10.000 'gemeine' und 6.000 'vornehme' Dirnen.
Der berühmte Italiener Giacomo Casanova konnte der Kriminalisierung der Unkeuschheit gar nichts abgewinnen. In seinen Erinnerungen meinte er dazu: "Schändliche Spione, die man Keuschheitskommissare nannte, waren die unerbittlichen Quälgeister aller hübschen Mädchen; die Kaiserin hatte alle Tugenden, nicht aber die Duldsamkeit, wenn es sich um unerlaubte Liebe zwischen Mann und Frau handelte."