Gestatten Sie, mein Name ist …
… Adler, Biermann, Goldmann, Hirsch, Kaufmann, Levy, Meir, Rothschild, Schwarz, Stern, Teitelbaum usw. Die Verwendung von deutschen Familiennamen wurde für Juden unter Joseph II. verpflichtend.
Neben den Juden zugestandenen Bürgerrechten, welche in den Toleranzpatenten festgeschrieben wurden, legte Joseph II. in einem weiteren Patent vom 23. Juli 1787 fest, dass Juden deutsche Vor- und Familiennamen tragen mussten. In einem alphabethischen Verzeichnis wurden die zur Auswahl stehenden Namen angeführt. Die jüdischen Familiennamen sollten sich möglichst nicht von den deutschen unterscheiden, um die Integration zu fördern. Erlaubt waren daher ausschließlich Namen nach "deutscher und christlicher" Aussprache. Nicht immer konnten die AntragstellerInnen das nötige Geld für ihre gewünschten Namen aufbringen, dann wurden von den zuständigen Verwaltungsbehörden entsprechende Namen zugeteilt. Vielfach führte dies zu üblen Scherzen der subalternen Beamten. Beleidigende Namenszuweisungen wie etwa Trinker, Maulwurf und Bettelarm waren die Folge. Die 'gewählten' Namen stammten häufig aus der Bibel (Levy, Hirsch) oder symbolischen Fahnenfarben (Roth, Schwarz) oder bezogen sich auf Früchte des Heiligen Landes (Teitelbaum - Dattelbaum). Ebenso fanden sich unter ihnen vielfach Berufs- und Ortsbezeichnungen (Biermann, Goldmann, Kaufmann).