Wen schützt der Schutzzoll? Abschottung als Wirtschaftsprogramm
Der freie Handel schien der habsburgischen Wirtschaft nur Schaden zuzufügen. Da war es doch besser, schützende Zölle zu schaffen.
Stellen Sie sich vor, Sie bestellen aus dem Ausland ein Produkt und müssen dafür dem Staat 60 Prozent des Wertes erlegen – und dann noch bis zu sechs Monate warten, bis sie Ihren Gegenstand mit nach Hause nehmen dürfen. Während der Regierungszeit Josephs II. wurden derartige Regelungen erlassen, um "unseren Handel zu entwickeln".
Im Sinne merkantilistischer Wirtschaftspolitik strebten die MonarchInnen des 17. und 18. Jahrhunderts eine aktive Handelsbilanz an – es sollten unbedingt mehr Güter exportiert als importiert werden. Um den Import möglichst gering zu halten, erließen Maria Theresia und Joseph II. sogenannte Prohibitivmaßregeln, also Schutzzölle. Den Menschen in den habsburgischen Länder wurde damit verboten, Waren, die sie selbst herstellen und verkaufen konnten, in die habsburgischen Herrschaftsgebiete einzuführen. Darunter fielen Webereiprodukte, Porzellan, Schmuck, Uhren und Kleidung, später alles außer Kolonialwaren (Tee, Kaffee, Tabak, Gewürze). Von dieser Regelung ausgenommen blieben nur Tirol und Galizien. Die Zollbeamten durften – wenn nötig mit Waffengewalt – nach importieren Gütern suchen und mussten die 'fremden' Waren konfiszieren und öffentlich vernichten. Zur Absatzsteigerung im Inland wurde im Gegenzug der Hausierhandel erlaubt, was bei den Kaufleuten auf wenig Gegenliebe stieß.
Da ein Großteil der europäischen Staaten Schutzzölle aufbaute, versuchten die habsburgischen MonarchInnen, den Handel mit außereuropäischen Regionen anzukurbeln. Zu diesem Zweck wurden einige Handelskompanien gegründet. Gewinnbringender war allerdings der Handel mit der Levante (den Ländern des östlichen Mittelmeeres) sowie mit Russland und entlang der Donau, besonders aber mit der Ukraine. Dorthin wurden vor allem Sensen, Sicheln und Messer exportiert, während man Pelze und Kaviar importierte.