Achtung: Zollgrenze! Zollgrenzen als Wirtschaftshemmnisse
Von einem einheitlichen Wirtschaftsraum träumte schon Maria Theresia. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die Länder ihrer Zollbefugnisse beraubt werden.
Das habsburgische Herrschaftsgebiet war zur Regierungszeit Maria Theresias kein einheitliches Staatsgebilde, sondern setzte sich aus vielen kleineren und größeren Ländern und Gebieten zusammen. Weil an den Grenzen Zölle und Mauten eingehoben wurden, stellten sie jeweils eigene Wirtschaftsräume dar. Die Bewegungsfreiheit von Menschen und Waren war zudem noch durch unzählige Binnenzölle innerhalb der jeweiligen Länder eingeschränkt. Wenn die Kaufleute ihre Waren auf dem Weg nach Wien beispielsweise bereits im Erzherzogtum ob der Enns (Oberösterreich) verzollt hatten, bedeutete dies nicht, dass sie nicht auch noch im Erzherzogtum unter der Enns (Niederösterreich) Zollgebühren zahlen mussten.
Im Sinne der merkantilistischen Wirtschaftstheorie wurden unter Maria Theresia gesamtstaatliche Institutionen aufgebaut und damit die Rechte der einzelnen Länder eingeschränkt. Ein Mittel dazu war die Abschaffung zahlreicher Binnenzölle. Im Gegenzug entstanden sogenannte ärarische Zollämter, deren Einnahmen dem Staat und nicht den einzelnen Ländern zugute kamen. Trotz dieser Maßnahmen bildeten die einzelnen Länder weiterhin eigene Zoll- und damit auch Wirtschaftseinheiten. So blieben etwa die Handelsbeziehungen von Tirol und Vorarlberg mit den übrigen habsburgischen Ländern bis ins 19. Jahrhundert recht eingeschränkt.