Über Weinseligkeiten und Bierlaunen – Wein, Bier und das Wirtshaus
Langsam löste das Bier den Wein als Lieblingsgetränk der Bevölkerung ab. Ungebrochen blieb jedoch die Beliebtheit des Wirtshauses.
'Bescheiden' mutet der Bierverbrauch der WienerInnen an: Rund 65 Liter Bier wurden in den 1730er Jahren pro Jahr und Kopf konsumiert. Heute trinkt der durchschnittliche Österreicher bzw. die durchschnittliche Österreicherin etwa doppelt so viel. Seit dem 16. Jahrhundert stieg der Bierverbrauch kontinuierlich an und lag gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf gleicher Höhe mit dem am meisten konsumierten alkoholischen Getränk, dem Wein. Noch in den 1730er Jahren tranken die WienerInnen rund dreimal so viel Wein wie Bier. Auch Branntwein und Most waren seit dem 16. Jahrhundert auf dem Vormarsch. Vor allem in den Städten war der Wein ein wichtiges Getränk, weil die Wasserversorgung oft unzureichend und eine Quelle für Seuchen war. Im 18. und 19. Jahrhundert ging der Wein- zu Gunsten des Bierkonsums stetig zurück, weil der Wein durch steigende Lebenshaltungskosten und die Besteuerung vor allem für ärmere Schichten zu teuer und eher zu einem Getränk der Oberschichten wurde. Ausgeschenkt wurden die Alkoholika in Gasthäusern, die sich entweder auf Wein oder auf Bier spezialisierten und zusätzliche Leistungen wie Übernachtung oder die Versorgung der Pferde anboten. Die Schenken, die teilweise auch als Stationen für Postkutschen dienten, waren wichtige Treffpunkte der Dorf- bzw. StadtbewohnerInnen: Dort wurden Informationen ausgetauscht, Versammlungen abgehalten und verschiedenste Feste wie Hochzeiten, Taufen oder Tanzveranstaltungen gefeiert. Weil die Wirtshäuser auch als Orte für herrschaftskritische und politische Diskussionen dienten, waren sie den Obrigkeiten verdächtig. Sie vermuteten in den Schenken Glücksspiel, Hehlerei und Unzucht, nutzen die Gasthäuser aber, um Soldaten zu rekrutieren. Ein zentrales Anliegen war es, "Ordnung" in die Wirtshäuser und die Stadt zu bringen: Die Wirtsleute wurden angehalten, unter anderem die Pässe von BettlerInnen oder von Fremden zu kontrollieren oder die BesucherInnen von protestantischen Gottesdiensten zu melden.