Probier’s mal mit Gemütlichkeit: Biedermeier am Hof
Der neue Wiener Möbelstil kam bei der Einrichtung der privaten Wohnräume für den zweitältesten Sohn von Kaiser Franz II./I. und dessen Frau in Laxenburg zum Einsatz – zu modisch, urteilte der stellvertretende Obersthofmeister Graf Czernin.
1825 erhielt die Laxenburger Direktion den Auftrag, im ersten Stock des Blauen Hofs ein Appartement für Erzherzog Franz Karl und seine Frau Sophie von Bayern auszustatten. Die Räumlichkeiten der Erzherzogin wurden 1826 von Johann Stephan Decker in einer Aquarellserie festgehalten. Sie verfügte über ein Toilettezimmer, einen Salon bzw. ein Musikzimmer, ein gemeinsames Schlafzimmer, ein Wohn- bzw. Schreibzimmer und Räume für das Dienstpersonal.
Das Appartement im Blauen Hof in Laxenburg war sehr einfach und schlicht ausgestattet – entsprechend dem neuen Einrichtungsstil, aber auch der Vorgabe Kaiser Franz II./I., wonach die Einrichtung der Appartements „am Land weder prächtig noch kostbar, sondern nur anständig zu seyn habe“. Der stellvertretende Obersthofmeister Graf Czernin kritisierte die Farbgebung des Raumes 1828 als zu modisch für ein kaiserliches Appartement.
Bei der Ausstattung der Gemächer für die jungen Erzherzoge am Wiener Hof war Sparsamkeit angezeigt. Die Zimmer der „höchsten Herrschaften“ sollten mit „Eleganz und Geschmack“ eingerichtet werden, bei den Kindern waren gutes Material und Dauerhaftigkeit die ausschlaggebenden Kriterien. Neuanschaffungen von Möbelstücken waren auch zur Zeit Franz II./I. selten. Meist wurden die Zimmer aus vorhandenen Beständen bestückt, auf Einheitlichkeit oder Modernität wurde wenig Bedacht gelegt: 1799 bezeichnete der Hofmobilieninspektor Caballini den Zustand der erzherzoglichen Zimmer in der Hofburg als „buntschäckig“.
Ende des 18. Jahrhunderts hatte eine Trennung der kaiserlichen Wohnräume von den repräsentativen Zeremonialräumen stattgefunden. Die Wohnappartements des Kaiserpaares und der Erzherzoge wurden daraufhin zu selbstständigen Privathaushalten innerhalb des kaiserlichen Hausgefüges. Sie umfassten jeweils Fest- und Gesellschaftsräume, Musik- und Arbeitszimmer, Billardzimmer, Bibliotheken sowie Kammern für das Personal. Solch eine Funktionstrennung der Räume erfolgte auch in adeligen Palästen und wurde zum Vorbild bürgerlicher Haushalte. Hier war eine Differenzierung aufgrund des beschränkten Platzangebots nicht in gleicher Weise durchzuführen, die Wohnräume wurden vielmehr multifunktional genutzt.