Maximilian I. als Herrscher der habsburgischen Erblande und Kaiser des Reiches
Maximilian vereinte die Besitzungen aller habsburgischen Linien in seiner Person. Die österreichischen Erbländer wurden zu einer festen Basis für die ehrgeizige Reichspolitik des Kaisers.
Nachdem bereits Maximilians Vater Friedrich V. aus der steirischen Linie der Dynastie das Erbe der österreichischen Linie für sich reklamieren konnte, gelang es Maximilian als Nachfolger von Herzog Siegmund, auch Tirol und die Vorlande mit dem Rest der Erbländer zu vereinigen (1490).
Im gleichen Jahr verstarb auch Matthias Corvinus, der langjährige Gegner von Maximilians Vater Friedrich. Maximilian konnte, sehr zur Freude seines Vaters, die habsburgische Herrschaft über Wien und Niederösterreich wieder erlangen, die seit 1485 an den Ungarn gefallen war. Ein militärischer Vorstoß nach Ungarn 1490/91 hatte zwar keine unmittelbaren Folgen, zeigte aber den neuen Schwung in der Dynastie. Trotz älterer genealogisch bedingter Ansprüche auf Böhmen und Ungarn gingen beide Kronen an die polnisch-litauische Dynastie Jagiello. Als Abfindung für seine Ansprüche erhielt Maximilian die Pfandschaft über einige westungarische Gebiet (im heutigen Burgenland) sowie die Zusicherung der Erbfolge im Falle des Aussterbens der Jagiellonen (Frieden von Pressburg 1491). Dies war der erste Schritt zur habsburgisch-jagiellonischen Doppelhochzeit von 1515.
Unter Maximilian kam es auch zu einer Ausweitung der habsburgischen Herrschaft durch die etappenweise Erwerbung von Territorien der Grafschaft Görz um 1500. Der letzte Fürst aus dem Geschlecht der Meinhardiner, Leonhard von Görz, schloss mit den Habsburgern einen Erbvertrag, der ihnen die Übernahme von weiten Teilen des heutigen Oberkärntens und Osttirols samt dem Südtiroler Pustertal sowie Territorien im heutigen italienisch-slowenischen Grenzgebiet (Görz, Gradisca, Flitsch-Tolmein) ermöglichte. Die gestärkte Position der Habsburger in diesem Raum führte zu einem Konflikt mit Venedig, denn die mächtige Kaufmannsrepublik war ein potenter Konkurrent um den Einfluss auf Friaul und den norditalienischen Alpenraum. Ein weiterer Gebietszuwachs waren Gebiete in Nordtirol mit Kufstein, Rattenberg und Kitzbühel sowie die Mondseeregion, die Maximilian im Konflikt um die Erbfolge im Haus Wittelsbach für sich beanspruchen konnte.
Maximilian startete als Regent der Erbländer eine Verwaltungsreform mit Schwerpunkt auf dem Finanz- und Justizsektor. Erstmals entstand ein landesfürstlicher Beamtenapparat anstelle der bisherigen Funktionsträger aus den Reihen des Adels und der Stände. Das Vorbild hierfür war Burgund, wo Maximilian sich von der Effektivität einer gestrafften, streng hierarchisch geordneten Administration überzeugen konnte.
Ähnliche Maßnahmen, die die Autorität des Kaisers stärken sollten, plante Maximilian auch im Reich. Er versuchte, die in der Struktur des Reiches immanenten zentrifugalen Kräfte einzudämmen und die Reichsfürsten stärker an Kaiser und Reich zu binden. Hier traf er aber auf stärkeren Widerstand, sodass sein Vorhaben nur bruchstückhaft umgesetzt wurde. Es folgte ein langwieriger Konflikt zwischen dem Kaiser und den Reichsständen bzw. Reichsfürsten. Maximilian musste hier bald die Grenzen seiner Macht erkennen, sodass er sich vermehrt auf den Ausbau seiner Stellung in den Erbländern konzentrierte.
Ein bleibendes Resultat seines Versuches einer Reichsreform war die Einführung von neuen Verwaltungsinstitutionen. Das Reichsgebiet wurde in sechs, später zehn Reichskreise eingeteilt, die eine neue regionale Verwaltungsebene darstellten, um die Einhebung von Reichssteuern, die Durchsetzung von Anordnungen von Reichsorganen sowie die Aufstellung und den Unterhalt von Reichstruppenkontingenten besser organisieren zu können.
Auch das Reichskammergericht geht auf Maximilian zurück und steht im Zusammenhang mit den Verhandlungen um den „Ewigen Landfrieden“ im Reichstag von Worms 1495, der das Verbot der Fehde mit sich brachte. Es wurde hier nun ein Forum geschaffen, um Konflikte zwischen den Reichsständen zu lösen.