Das Versammlungs- und Vereinsrecht wird durchgesetzt
Öffentliche Diskussionen stehen auf der Tagesordnung jeder politischen Partei. Der Grundstein für die Massenparteien und eine aktive Beteiligung der BürgerInnen an der Politik wurde mit dem Wahl- und Versammlungsrecht gelegt.
Während noch im Vormärz die Teilnahme an politischen Diskussionen einer kleinen Elite, nämlich dem Hof, der Bürokratie der Kirche und dem Bildungs- und Besitzbürgertum vorbehalten war, konnten aufgrund des Versammlungsrechts von 1867 Vereine und Interessensvereinigungen ungehindert gegründet werden. Nun konnte eine gezielte Mobilisierung der Massen betrieben werden. Die Mitgliedskarte bestätigte die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Verein – etwa einem Bildungs-, Kultur- oder politischen Verein. "Ausländern, Frauenspersonen und Minderjährigen" allerdings wurde explizit die Mitgliedschaft in politischen Vereinen verboten. Jedes Mitglied konnte sich hier einbringen, zumindest innerhalb dieser Institution war ihm politisches Mitspracherecht zugesichert. In Vereinsversammlungen wurden aktuelle Probleme des Alltags aufgegriffen. Diskutiert wurden vielfach soziale Missstände und die Verelendung der Gesellschaft sowie mögliche Lösungsansätze – Themen denen sich politische Parteien bis heute verschreiben. Unterschiedliche Ideologien und Argumentationen in den politischen Vereinen führten zur Herausbildung von drei "Lagern": dem sozialistischen, dem konservativ-christlichsozialen und dem liberal-deutschnationalen.
Mit dem Vereins- und Versammlungsrecht wurde die Grundlage für die Entstehung der österreichischen Massenparteien gelegt, die sich um 1880 vorerst in den Städten zu formieren begannen.