Alle lernen das Ein mal Eins!
Rechnen, Schreiben und Lesen lernen mussten alle Mädchen und Knaben ab sechs Jahren seit der Allgemeinen Schulordnung 1774.
Mit der Allgemeinen Schulordnung 1774 wurde in der Habsburgermonarchie die Unterrichtspflicht auf alle Bevölkerungsschichten ausgeweitet. Wo bislang eine elitäre schulische Erziehung nur geistlichen Auszubildenden und Adeligen vorbehalten gewesen war, ermöglichte und verpflichtete das neue Gesetz alle Mädchen und Jungen ab dem sechsten Lebensjahr zu sechs Jahren Schulunterricht.
Nach preußisch-schlesischem Muster war es das Ziel der maria-theresianischen Schulreform, Kinder "beyderley Geschlechts als wichtigste Grundlage für die wahre Glückseligkeit der Nationen" auszubilden. Staatlicherseits erfolgte ein Ausbau der Infrastruktur, Schulen wurden in vielen Dörfern errichtet und damit die Schulwege verkürzt. In kleineren Städten, in Märkten und Pfarren gab es Trivialschulen, zweiklassige Volkschulen. In allen größeren Städten und Kreisen wurden drei- und vierklassige Hauptschulen eingerichtet. Zusätzlich wurde das Schulgeld 1783 für den Elementarunterricht komplett erlassen. Damit war erstmals ein egalitärer Zugang zum Unterricht für Jungen und Mädchen garantiert – Mädchen hatten bis dahin noch Schuldgeld zu bezahlen.
Ein einheitlicher Lehrplan sah für VolkschülerInnen den Deutsch-, Rechen- und Religionsunterricht vor. Geschichte, Geografie und Zeichnen standen zusätzlich auf dem Lehrplan für HauptschülerInnen. Aber nicht nur schulpflichtige Kinder drückten die Schulbank, auch LehrerInnen waren mit der Allgemeinen Schulordnung zu einer einschlägigen Ausbildung angehalten. In Normalschulen (in allen Landeshauptstädten) absolvierten angehende LehrerInnen und Priester einen vierklassigen Lehrgang. Als Teil der Seelsorge wurden Priester nun laut Gesetz zur schulischen Aufsicht sowie zur materiellen Unterstützung von Schulen und Religionsunterricht verpflichtet. Da sich viele Priester diesen Forderungen widersetzten, sollten nach einer verschärften Gesetzesversion Kleriker erst nach einer praktischen Unterrichtserfahrung zum Priesteramt zugelassen werden.