Ehepatent 1783

Das josephinische Ehepatent – Ehesachen kamen vor staatliche Gerichte

1783

Beim 1783 erlassenen Ehepatent ging es um eine klare Trennung zwischen kirchlichem Ehesakrament und staatlichem Ehevertrag. Die Ehegerichtsbarkeit ging von den Diözesangerichten an die staatlichen Gerichtshöfe über. Das Gesetz lehnte sich weiterhin stark an religiöse Vorstellungen an; die Zivilehe war damit noch nicht geschaffen.

Ehepatent 1783