Nicht finanzierungswürdig – Von Geldsorgen 'geplagte' Habsburger
Habsburg als Name und trotzdem kein Geld? Selbst in der kaiserlichen Familie wurde den unfolgsamen Kindern der Geldhahn zugedreht.
Forderungen der Kinder von Erzherzog Ernst im Buch "Die heimliche Ehe des Erzherzogs Ernst von Österreich und seine Kinder"1. Die Anerkennung ihrer Geburt,
2. die Aushändigung der ihnen zustehenden Erbschaft von ihrem Vater.
(...) Da sie eheliche Kinder sind, haben sie gerechtfertigten Anspruch auf den Namen ihres Vaters. (...) Die Kinder des Erzherzogs Ernst von Oesterreich haben demnach das Recht, sich 'von Habsburg' zu nennen (…).
(...) 1. Das von Erzherzog Ernst bei seinem Tode hinterlassene Barvermögen,
2. der Ueberschuß seines Vermögens über seine Schulden bei der Regulierung derselben,
3. die für ihn gemachten Ersparnisse von seiner Apanage,
4. das in die Fondskasse des Erzherzogs Rainer geflossene Geschenk der Prinzessin Montleart,
5. Sein Anteil an der Erbschaft des Erzherzogs Leopold, 6. die Zinsen aus den Posten 1 – 5.
(...) Hierzu die Hauptsumme mit: 9 682 000 fl. ergibt als zweifellos berechtigte Mindestgesamtforderung der Kinder 12 689 700 fl.
25,379.400 Kronen – das ist jene Summe, die die Kinder des Erzherzogs Ernst um 1900 vom Kaiserhaus forderten. Zum Vergleich: Ein ungelernter Industriearbeiter verdiente um die Jahrhundertwende rund 16 Kronen in der Woche. Diese unglaublich erscheinende Summe verlangten die Kinder des Erzherzogs auf ungewöhnliche Weise. Sie publizierten zwei Bücher, in denen sie ihre Forderungen stellten und wohl auch ihrem Ärger Luft machten. Die beiden Bücher verkauften sich jedenfalls gut.
Sie sahen sich zu solchen Maßnahmen gezwungen, weil sie offenbar in Geldnot geraten waren – ihr Vater war eine morganatische, also eine nicht standesgemäße Ehe eingegangen und hatte damit jegliche finanzielle Unterstützung aus dem Familienversorgungsfonds für seine Kinder verwirkt.
Damit waren sie nicht allein, denn auch die Erzherzoge Franz Ferdinand und Johann durften sich aus diesem Grund keine Mittel für ihre Kinder und Ehefrauen erhoffen. Ähnlich erging es Leopold Ferdinand, der sich für ein bürgerliches Leben entschieden hatte und deswegen von der Finanzierung ausgeschlossen wurde.
Wer Geld aus dem Fonds erhielt, war im Familienstatut von 1839 festgelegt. Dass die endgültige Entscheidung über eine finanzielle Unterstützung jedenfalls das Familienoberhaupt traf, zeigt folgendes Beispiel: Franz Joseph gewährte der Geliebten Erzherzog Ottos nach dessen Tod eine Abfertigung von immerhin 100.000 Kronen für ihre Kinder mit Otto. Auf Unterstützung des Kaisers waren auch die Kinder Franz Ferdinands angewiesen. Dieser hatte einen riesigen Schuldenberg angehäuft, den seine Kinder durch das Einlenken des Kaisers nicht begleichen mussten.