"Bitte mich morgen um halb vier zu wecken!"
"Bitte mich morgen um halb vier zu wecken", lautete Franz Josephs Anweisung an den Kammerdiener. Überaus pflichtbewusst erledigte er seine Verwaltungstätigkeiten und machte sich durch demonstrativ bedingungslosen Gehorsam gegenüber dem Staat selbst zum Vorbild der Bürokratie.
Franz Joseph galt als äußerst pflichtbewusster Herrscher, dessen Tagesablauf strikt eingeteilt war. Als "Oberster Beamter" verkörperte er ein ideales Arbeitsethos, das sich durch präzise geplante Tätigkeiten und vor allem Pünktlichkeit ausdrückte. Wenngleich sich diese Beamtendisziplin im staatlichen Betätigungsfeld noch nicht ganz durchgesetzt hatte, so erforderte der zunehmende Verwaltungsaufwand – Kompetenzen wurden auf Kreis-, Bezirks- und Gemeindeämter übertragen – fixe Arbeitszeiten und Tugenden wie Verschwiegenheit und Arbeitseifer.
Das Berufsbeamtentum bot im Gegensatz zu vielen anderen Berufen ein geregeltes Aufgabenfeld. Vorgeschriebene Arbeitszeiten, Urlaubsbestimmungen, Tadelungen und das Verbot der Geschenkannahme wurden bereits unter Joseph II. gesetzlich verankert und sollten eine stabile Verwaltung garantieren. Die 'Bureaucratie' war zu einem wichtigen Standbein der Monarchie geworden. Ihre Aufgabe war es, Recht und Ordnung zu wahren. Die von der Bevölkerung oftmals verhassten Behördengänge erforderten viel Zeit und Geduld und stellten für die vielen Analphabeten ein großes Hindernis dar.
Durch die geregelte Ausbildung zum Staatsdiener sollte die "Vetternwirtschaft" und Vererbung von Ämtern unterbunden werden. Gerade das städtisch gebildete Bürgertum fand sich in den Rängen der Beamten wieder. Die neue Gesellschaftsschicht schwächte die Position des Adels. Eine bildete sich eine "Zweite Gesellschaft" aus, die sich nicht nur über ihren Beruf, sondern ebenso über ein standesgemäßes Leben definierte. Höhere Beamte zählten gesellschaftlich zur bürgerlichen Oberschicht und mussten daher in einer entsprechenden Wohngegend, bevorzugt in der Innenstadt Wiens, untergebracht sein. Zu ihrem Haushalt gehörte ein bestimmtes Aufgebot an Dienstpersonal, für das die Gehälter nicht immer reichten. Ein Hofrat verdiente im Vormärz 1.500 bis 3.000 Gulden im Jahr, ein niederer Beamter musste mit 400 Gulden jährlich das Auslangen finden. Niedere Beamte bewohnten daher vorwiegend die Vororte Wiens und mussten vielfach noch einer anderen Beschäftigung nachgehen. So erledigten Beamte beispielsweise nachts Schreibarbeiten und ihre Ehefrauen halfen bei Näharbeiten aus, da das Standesethos offiziell die Berufstätigkeit der Gattinnen verbot.