Ochsen zu Schleuderpreisen – Bäuerliche Abgaben
Getreide, Vieh und Feldarbeit – die Grundherren und die Kirche verlangten von der bäuerlichen Bevölkerung eine Reihe von Abgaben und Diensten.
Einige der Dienste gegenüber den Grundherren konnten zunehmend in Geld und nicht mehr nur in Naturalleistungen wie Korn, Vieh, Honig oder Schmalz abgegolten werden. Andere Verpflichtungen mussten weiter als Arbeitsdienste im Rahmen der Robot geleistet werden: Die bäuerliche Bevölkerung war beispielsweise dazu angehalten, für die Grundherren Holz zu hacken, Flachs zu spinnen und die Felder zu pflügen. Die Dienste waren regional unterschiedlich und konnten nach der Anzahl der Arbeitstage oder auch nach der Arbeitsleistung bemessen werden.
Die Grundherren versuchten im Laufe des 16. Jahrhunderts, die Dienste und Abgaben auszudehnen. Dabei erhielten sie Unterstützung von Ferdinand I. und Maximilian II., die in den Türkenkriegen auf die Hilfe der Stände angewiesen waren. Die bäuerliche Bevölkerung wurde dazu verpflichtet, für zwei bis drei Jahre den Grundherren ihre Kinder als Dienstboten zu überlassen. Zu diesen grundherrlichen Diensten und Abgaben kamen noch die Pflichten gegenüber den kirchlichen Institutionen. Einen Zehent – den zehnten Teil aus den Erträgen aus Viehzucht und Ackerbau – musste die bäuerliche Bevölkerung auch der Kirche abgeben.
Als weitere Einkommensquelle der Grundherren fungierten Verkehrsabgaben und Steuern auf alkoholische Getränke. Bis zu den theresianisch-josephinischen Reformen war die bäuerliche Bevölkerung außerdem zum sogenannten Anfeilzwang verpflichtet: Die Grundherren sicherten sich damit das Vorkaufsrecht auf verschiedene bäuerliche Produkte wie Getreide oder Vieh. Diese Regelung, die in Geld ablösbar war, konnte weitreichende Auswirkungen für die bäuerlichen Betriebe haben: Graf Hoyos, Grundherr in Persenbeug (Niederösterreich), kaufte etwa 'seinen' Bauern 300 Ochsen für je sechs Pfund ab, obwohl das Vieh zwischen zehn und 20 Pfund wert war. Darüber hinaus bezahlte er nicht mit Geld, sondern in Schuldscheinen.