Für die Glückseligkeit der Bevölkerung? Staatswohlfahrt und Steuersysteme
'Glückliche' Menschen wünschten sich die absoluten HerrscherInnen. Wenn es allerdings um Machtpolitik ging, war es mit dem Glück nicht weit her.
"Alles für das Volk, nichts durch das Volk" – dieser bekannte, Joseph II. zugeschriebene Ausspruch umschreibt das Ziel merkantilistischer Politik. Die absoluten HerrscherInnen sollten für die Glückseligkeit und Wohlfahrt der in den habsburgischen Territorien lebenden Menschen sorgen, die ihrerseits ein 'ausführendes Werkzeug' des Herrschafts- und Staatsinteresses zu sein hatten. Bei der Glückseligkeit ging es aber nicht um individuelle Bedürfnisse oder das Glück einzelner Menschen, sondern um das Wohl des Staates, den wiederum die LandesfürstInnen verkörperten. Um dieses Staatswohl herzustellen, ließen Maria Theresia und Joseph II. einige Verwaltungs-, Wirtschafts- und Finanzreformen durchführen. Dazu zählten neue Zollbestimmungen oder die Umgestaltung des Steuersystems.
Diese Maßnahmen stießen vor allem bei den Ständen auf wenig Gegenliebe: Die Steuereinnahmen des Staates setzten sich aus der Camerale und der Contributionale zusammen. Erstere bezeichnete die landesfürstlichen Einnahmen und wurden von der Hofkammer verwaltet. Die Hofkammer – daher auch der Name Camerale – war praktisch das Finanzministerium der Monarchie. Die Contributionale hingegen zahlten die Landtage aus ihren Einnahmen an den Staat. Während die LandesfürstInnen über die Camerale frei verfügen konnten, mussten sie sich die Verwendung der Contributionale von den Landtagen, die von den Ständen besetzt waren, genehmigen lassen. Dem Ziel eines zentralisierten Staates entsprechend ließ Maria Theresia dieses System reformieren, sodass die staatlichen und nicht mehr die ständischen Behörden für die Einhebung der Steuern zuständig waren. Die Landtage und adeligen Stände verloren damit an politischem Einfluss; der Staat gewann an Macht und Steuereinnahmen.