Albrecht V.: Aus den Händen seiner Vormünder entführt
Aufgrund des frühen Todes des Vaters Albrecht IV. (1404) kam der erst siebenjährige Albrecht unter die Vormundschaft der untereinander zerstrittenen Brüder der Leopoldinischen Linie, wo er zu einem der Hauptgründe für die erbitterten Fehden zwischen Wilhelm, Leopold und Ernst wurde.
Die Vormundschaft über Albrecht war auf Wunsch der niederösterreichischen Stände bis 24. April 1411 befristet. Danach sollte Albrecht nach habsburgischem Hausrecht im Alter von 14 Jahren für volljährig erklärt werden. Als der Termin immer näher rückte, versuchten die Vormünder diesen Rechtsakt so lange wie möglich hinauszuschieben. Die Leopoldinischen Habsburger wollten nicht auf die reichen Einkünfte aus den beiden österreichischen Herzogtümern verzichten.
Daraufhin setzten die niederösterreichischen Stände eine spektakuläre Maßnahme. Im Frühjahr 1411 entführten sie Albrecht mit dessen Einverständnis aus dem Gewahrsam seiner Vormünder, brachten in ins niederösterreichische Eggenburg, wo er in seine Herrschaftsrechte eingesetzt und die Vormundschaft seiner Verwandten offiziell für beendet erklärt wurde. Einen seiner Vormünder, Herzog Leopold, soll daraufhin vor Zorn einen Schlaganfall erlitten haben, an dessen Folgen er starb. Daraufhin wurden neue Vereinbarungen über die territoriale Aufteilung getroffen. Albrecht erhielt Nieder- und Oberösterreich, Ernst die innerösterreichischen Länder und Friedrich Tirol und die Vorlande.
Albrechts Regentschaft in den beiden österreichischen Herzogtümern entwickelt sich vielversprechend. Nach den Wirren des Erbschaftsstreites gelang mit der Unterstützung von tatkräftigen und loyalen Räten durch Sicherheits-, Gerichts- und Finanzreformen eine Konsolidierung des Landes.