Alte versus neue Gesellschaftsordnung
Revolutionen und die Industrialisierung brachten im 19. Jahrhundert die vormoderne Ständeordnung ins Wanken.
Die Auffassung einer nach Ständen unterteilten Gesellschaft prägte vom Mittelalter bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts das Habsburgerreich. Als oberste Instanz der hierarchischen Ordnung fungierten dabei Kaiser und König. Der Adel hatte Verpflichtungen gegenüber dem Kaiser sowie Herrschaftsrechte über die unteren Stände. Die klassische mittelalterliche Ständegesellschaft gliederte sich in drei große Bereiche, wobei der 'dritte Stand' der Bauern aus der Mehrheit der Bevölkerung gebildet wurde. Ausgenommen ist im Vers "Kaiser, König, Edelmann, Bürger, Bauer, Bettelmann…" der Klerus, dem die Aufgabe des Seelenheils des Volkes zugeteilt war und der auch einer eigenen geistlichen Gerichtsbarkeit unterstellt war. Die Verästelungen und Abstufungen innerhalb eines Standes umfassten eine präzise und verzweigte hierarchische Ordnung, in der die Rechte und Pflichten festgelegt waren. So bestanden etwa im Adel mehrere Untergruppen. Dem König folgten die Reichsfürsten, die von ihm mit einem Territorium belehnt wurden. Danach kam der Hochadel, welcher sich wiederum vom niedrigen Adel abgrenzte, der einem Territorialherrn und nicht direkt dem König unterstand.
Rund 80 Prozent der Bevölkerung stellten die Landbevölkerung und Bauern dar. Dieser 'dritte Stand' wurde durch die Einbindung in die Grundherrschaft, eine spezifische Form sozialer Organisation, charakterisiert. Taglöhner, Dienstboten und Häusler gehörten der ländlichen Unterschicht an, zumal sie über keine eigenen Besitzungen verfügten und ihren Unterhalt ausschließlich mit Lohnarbeit zu bestreiten hatten.
Diese Gesellschaftsordnung war im Laufe der Zeit durch die Entstehung neuer Schichten wie des Bürgertums immer differenzierter geworden.
Im 19. Jahrhundert kam es schließlich zu entscheidenden gesellschaftlichen Umbrüchen. Revolutionen und die Industrialisierung stellten die angeblich von Gott gewollte ständische Ordnung in Frage. Nun sollten Geburt und Herkunft nicht mehr die Standeszugehörigkeit festlegen. Die mittelalterliche Kategorie "Stand" wich dem modernen Konzept "Klasse".